PRESSEMITTEILUNGEN

Standpunkt zur Causa Lohelandhauses

In der Auseinandersetzung über das Denkmal Bahnhofspark als Teil des Denkmals Bernburger Bahnhof haben wir uns im Nachhinein, den Vorwurf gemacht nicht rechtzeitig deutlich gemacht zu haben, dass das Projekt aus denkmalschutzrechtlicher Sicht wohl keine Ausnahmegenehmigung der Denkmalpflegebehörde bekommen würde. Mit dem aktuellen Grundsatzantrag der Stadt Bernburg (Saale) zum Antrag auf den Abriss des Denkmals Lohelandhaus zur Entscheidung im Stadtrat am 14.12.2017 wiederholen sich die Inhalte.

08.12.17 –

In der Auseinandersetzung über das Denkmal Bahnhofspark als Teil des Denkmals Bernburger Bahnhof haben wir uns im Nachhinein, den Vorwurf gemacht nicht rechtzeitig deutlich gemacht zu haben, dass das Projekt aus denkmalschutzrechtlicher Sicht wohl keine Ausnahmegenehmigung der Denkmalpflegebehörde bekommen würde. Mit dem aktuellen Grundsatzantrag der Stadt Bernburg (Saale) zum Antrag auf den Abriss des Denkmals Lohelandhaus zur Entscheidung im Stadtrat am 14.12.2017 wiederholen sich die Inhalte: 

  • Ziel ist es wieder private Parkplätze auf einer Grünfläche im Eigentum der Stadt Bernburg (Saale) gebaut werden (daher Zuständigkeit beim Stadtrat der Stadt Bernburg)
  • Für die Schaffung von Privatparkplätzen soll wieder ein Denkmal der Stadt Bernburg erheblich beeinträchtigt werden, in diesem Fall sogar vollständig abgerissen werden. Somit muss die Stadt Bernburg gegenüber der Denkmalpflege nachweisen, dass es für ein Planungsziel im öffentlichen Interesse keine andere Möglichkeit als die des Abrisses gibt.
  • Planungsrechtlich ist wieder von einem unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB aus zu gehen. Das heißt die Stadt Bernburg muss keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht durchführen, sondern „nur“ die Denkmalpflege und die eigene Baumschutzsatzung berücksichtigen. Für letztere ist für die Fläche wieder ein Wurzelraum von über 70 Prozent von Bäumen entsprechend der Baumschutzsatzung zu schützen.
  • Bei korrekter Anwendung der Baumschutzsatzung können also wiederum nur sehr wenige Parkplätze errichtet werden.

Niemand kann dem Ergebnis des Antrages bei der Denkmalbehörde vorgreifen. Da die Stadt Bernburg (Saale) auch in diesem Fall die große Anzahl von alternativen Möglichkeiten der Minderung von Parkplatzbedarfes und die hohe Anzahl von alternativen zusätzlichen Parkplatzmöglichkeiten nicht ausreichend genutzt hat und die Aussagen des eigenen aktuellen Parkraumkonzeptes hier keinen Bedarf ausweisen, darf nach unserer fachlichen Einschätzung die Abbruchgenehmigung durch die Obere Denkmalpflegebehörde nicht erteilt werden.

Wir bitten Sie daher dem Änderungsantrag zum Verkauf des Denkmals zu zustimmen. Wir haben großes Verständnis dafür, dass sich in der Stadtverwaltung viel persönlicher Ärger über die Unterschutzstellung ergeben hat. Dass aber seit 2013 eine kulturelle Belebung des Lohelandhauses verhindert wird und nun nicht einmal in private Hand gelegt werden soll werden die Bürger wohl wieder nicht verstehen. Wir legen Ihnen daher die entsprechenden Bestandsbilder bei, damit Sie diese dieses Mal als Grundlage für Ihre Entscheidung haben.

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