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08.12.17 –
In der Auseinandersetzung über das Denkmal Bahnhofspark als Teil des Denkmals Bernburger Bahnhof haben wir uns im Nachhinein, den Vorwurf gemacht nicht rechtzeitig deutlich gemacht zu haben, dass das Projekt aus denkmalschutzrechtlicher Sicht wohl keine Ausnahmegenehmigung der Denkmalpflegebehörde bekommen würde. Mit dem aktuellen Grundsatzantrag der Stadt Bernburg (Saale) zum Antrag auf den Abriss des Denkmals Lohelandhaus zur Entscheidung im Stadtrat am 14.12.2017 wiederholen sich die Inhalte:
Niemand kann dem Ergebnis des Antrages bei der Denkmalbehörde vorgreifen. Da die Stadt Bernburg (Saale) auch in diesem Fall die große Anzahl von alternativen Möglichkeiten der Minderung von Parkplatzbedarfes und die hohe Anzahl von alternativen zusätzlichen Parkplatzmöglichkeiten nicht ausreichend genutzt hat und die Aussagen des eigenen aktuellen Parkraumkonzeptes hier keinen Bedarf ausweisen, darf nach unserer fachlichen Einschätzung die Abbruchgenehmigung durch die Obere Denkmalpflegebehörde nicht erteilt werden.
Wir bitten Sie daher dem Änderungsantrag zum Verkauf des Denkmals zu zustimmen. Wir haben großes Verständnis dafür, dass sich in der Stadtverwaltung viel persönlicher Ärger über die Unterschutzstellung ergeben hat. Dass aber seit 2013 eine kulturelle Belebung des Lohelandhauses verhindert wird und nun nicht einmal in private Hand gelegt werden soll werden die Bürger wohl wieder nicht verstehen. Wir legen Ihnen daher die entsprechenden Bestandsbilder bei, damit Sie diese dieses Mal als Grundlage für Ihre Entscheidung haben.
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